Auto Wizard SA
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur als Referenz und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.
1. Begriffsbestimmungen
(1) "Verkäufer" bedeutet Auto Wizard SA, handelnd als WheelWizard.
(2) "Käufer" ist die Person oder Firma, die mit dem Verkäufer einen Vertrag abschließt.
(3) "Vertrag" ist der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
(4) "Waren und Dienstleistungen" sind die Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrages sind und vom Verkäufer an den Käufer verkauft werden.
(5) "Verbundene Unternehmen" einer Gesellschaft sind ihre Tochtergesellschaften und Holdinggesellschaften sowie die Tochtergesellschaften ihrer Holdinggesellschaften.
2. Verträge
(1) Jeder Vertrag über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch den Verkäufer gilt als Bestandteil dieser Bedingungen.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers unwirksam.
(3) Diese Bedingungen haben Vorrang vor und treten an die Stelle aller anderen Bedingungen, die vom Käufer stammen oder auf die er Bezug nimmt.
3. Preise
(1) Sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart hat, ist der Preis für den Verkauf der Waren und Dienstleistungen der Nettopreis der Waren oder Dienstleistungen ohne TVA.
(2) Die angegebenen Preise können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, wenn der Zustand der zu reparierenden Ware nicht der Beschreibung entspricht und ein unvorhergesehener, zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich ist. In jedem Fall wird der Käufer vor der Erbringung der Leistung benachrichtigt und muss den neuen Kosten zustimmen, bevor mit der Leistung begonnen werden kann.
4. Zahlung
(1) Alle Zahlungen aus dem Vertrag sind nach Abschluss der Arbeiten oder Lieferungen fällig.
(2) Werden vom Verkäufer Kreditbedingungen vereinbart, so hat der Käufer die Zahlung an den Verkäufer innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum zu leisten, es sei denn, der Verkäufer vereinbart schriftlich etwas anderes oder legt schriftlich andere Zahlungsbedingungen für den Kauf der Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer fest; in diesem Fall haben diese anderen Zahlungsbedingungen Vorrang.
(3) Der Käufer hat alle Zahlungen an den Verkäufer im Rahmen eines Vertrages und dieser Bedingungen ohne Einbehalt, Rücktritt, Abzug, Aufrechnung oder Gegenforderung in jeder vom Verkäufer gewünschten Währung in sofort verfügbaren Mitteln zu leisten.
(4) Der Zeitpunkt der Zahlung durch den Käufer ist für jeden Vertrag von wesentlicher Bedeutung.
(5) Der Käufer zahlt dem Verkäufer auf jeden überfälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes der Schweizerischen Nationalbank + 5%, der von Zeit zu Zeit variieren kann, bis zur tatsächlichen Zahlung vor und nach einem Urteil, berechnet auf Tagesbasis und mit monatlicher Zinseszinsen.
(6) Sollten Rechnungskopien benötigt werden, sind diese innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Abrechnung bei uns anzumelden, um eine zeitnahe Zahlung zu gewährleisten.
(7) Unter keinen Umständen darf eine Rechnung teilweise bezahlt oder andere Rechnungszahlungen wegen anderer Streitigkeiten zurückgehalten werden.
5. Erbringung der Dienstleistung und Risiko
(1) Der Verkäufer wird sich nach besten Kräften bemühen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten Liefer- oder Leistungstermine oder, falls keine vereinbart wurden, eine angemessene Zeit nach dem Datum der Bestellung einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus einer wie auch immer gearteten Verzögerung ergeben.
(2) Wird eine Leistung bei Ankunft zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgenommen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine Gebühr zur Deckung der Transport- und sonstigen Kosten zu erheben.
(3) Der Käufer muss:-
(a) die Reparatur oder die Waren nach Abschluss der Arbeiten oder der Lieferung zu prüfen:
(b) den Verkäufer innerhalb von sieben Tagen nach der Reparatur schriftlich über Schäden oder mangelhafte Reparaturen zu informieren.
(c) dem Verkäufer eine angemessene Gelegenheit zu geben, etwaige Schäden oder mangelhafte Reparaturen zu überprüfen.
(6) Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung des Verkäufers nach dem in der Schweiz geltenden Recht aus, beschränkt sie oder schränkt sie ein:
(a) Bei Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung.
(b) in Bezug auf eine arglistige Täuschung durch den Verkäufer oder im Namen des Verkäufers gegenüber dem Käufer in Bezug auf die erbrachte Dienstleistung; oder
(c) in Bezug auf die Haftung, wenn und soweit diese nach dem anwendbaren Recht nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder begrenzt werden kann.
6. Höhere Gewalt
Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen und ohne Haftung die Erbringung der Dienstleistung stornieren oder verzögern oder die erbrachte Leistung reduzieren, wenn er durch Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegen oder die er nicht hätte kontrollieren oder verhindern können, an der Erbringung der Dienstleistung gehindert wird oder diese verzögert oder behindert wird.
7. Abtretung und Unterauftragsvergabe
(1) Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte aus einem Vertrag oder dieser Vereinbarung ganz oder teilweise abzutreten, zu belasten oder anderweitig darüber zu verfügen.
Diese Zustimmung kann vom Verkäufer nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
(2) Der Verkäufer kann seine Verpflichtungen aus einem Vertrag und diesen Bedingungen ganz oder teilweise untervergeben.
8. Verzugsereignisse, Kündigung und Wiederinbesitznahme
(1) Der Käufer ist mit einem Vertrag in Verzug und gilt als vom Vertrag zurückgetreten, wenn:
(a) der Käufer oder ein verbundenes Unternehmen des Käufers einen fälligen und zahlbaren Betrag aus dem Vertrag nicht unverzüglich bezahlt oder anderweitig gegen den Vertrag verstößt oder
(b) der Käufer auf Aufforderung des Verkäufers den Preis für eine Dienstleistung oder einen aufgrund des Vertrags oder dieser Bedingungen zu zahlenden Betrag nicht bezahlt, nachdem
(i) Schritte unternommen werden, die darauf abzielen, dass der Käufer oder eines der verbundenen Unternehmen des Käufers Gegenstand eines Liquidations-, Verwaltungs-, Zwangsverwaltungs- oder Insolvenzverfahrens, eines Vergleichs mit den Gläubigern im Allgemeinen, einer Zwangsvollstreckung oder einer Wiederinbesitznahme wird; oder
(ii) der Verkäufer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Käufer zahlungsunfähig ist oder dass der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung oder sein Interesse an den Waren gefährdet ist oder sein wird.
(2) Wenn die obige Bedingung 8 (1) zutrifft, kann der Verkäufer jederzeit (nach seinem Ermessen und unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsmittel gegenüber dem Käufer und unabhängig davon, ob er weitere Waren oder Dienstleistungen liefert oder weitere Zahlungen annimmt) dem Käufer schriftlich mitteilen
(a) die Erbringung der im Rahmen des Vertrags zu erbringenden Dienstleistungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, zu stornieren oder von ihm zurückzutreten
(b) alle Schulden des Käufers gegenüber dem Verkäufer, gleich welcher Art, sofort fällig und zahlbar zu erklären; und
(c) Schulden des Verkäufers gegenüber dem Käufer mit Schulden des Käufers gegenüber dem Verkäufer zu verrechnen, und zwar in jedem Fall aus welchem Grund auch immer.
9. Sonstiges
(1) Die Rechte des Verkäufers werden durch ein Zugeständnis, eine Nachsicht oder einen Verzicht des Käufers nicht beeinträchtigt oder eingeschränkt.
(2) Kein Verzicht des Verkäufers auf eine Verletzung einer Bedingung oder Bestimmung des Vertrages bedeutet einen Verzicht auf eine andere oder spätere Verletzung einer Bedingung oder Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen.
(3) Die Rechte des Verkäufers nach diesen Bedingungen gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten, die der Verkäufer nach dem allgemeinen Recht oder anderweitig hat.
(4) Besteht der Käufer aus zwei oder mehreren juristischen Personen, so sind deren Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer aus dem Vertrag und diesen Bedingungen gesamtschuldnerisch.
10. Geistiges Eigentum
(1) Der Käufer hat keine Rechte an geistigem Eigentum, das sich im Besitz des Verkäufers befindet oder an den Verkäufer lizenziert wurde, außer (falls zutreffend) dem Recht, die Waren und Dienstleistungen unter der vom Verkäufer angebrachten Marke weiterzuverkaufen. Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zulassen, dass auf den Waren angebrachte Handels- oder Dienstleistungsmarken oder Konstruktionen oder Warnhinweise unkenntlich gemacht, verdeckt oder entfernt werden. Dies gilt auch für fotografische Abbildungen.
(2) Sämtliches Know-how, Muster und sonstige Gegenstände, die sich auf die Waren und Dienstleistungen und deren Entwicklung oder Erstellung beziehen, bleiben Eigentum des Verkäufers, sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht kopiert, vervielfältigt oder anderen Personen zugänglich gemacht werden.
11. Entschädigungen
Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Kosten, Gebühren, Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten), Klagen, Verfahren, Ansprüchen und Forderungen, die dem Verkäufer entstehen oder gegen ihn vorgebracht werden und die sich direkt oder indirekt aus einer Verletzung der Verpflichtungen des Käufers aus einem Vertrag oder diesen Bedingungen ergeben, zu entschädigen und schadlos zu halten.
12. Abfindungen
Die Bedingungen und Bestimmungen dieser Bedingungen sind unabhängig voneinander durchsetzbar, und die Gültigkeit der einzelnen Bedingungen und Bestimmungen wird nicht berührt, wenn sich eine der anderen als ungültig erweist. Wenn eine der Bedingungen oder Bestimmungen für ungültig befunden wird, aber gültig wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die betreffende Bedingung oder Bestimmung mit der Änderung oder Ergänzung, die erforderlich ist, um sie gültig zu machen.
13. Bekanntmachungen
Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Bedingungen oder eines Vertrages gemacht werden, müssen schriftlich erfolgen und im Falle einer Gesellschaft an den eingetragenen Sitz des Käufers und im Falle einer Person oder Firma an die vom Käufer dem Verkäufer mitgeteilte Adresse geschickt oder persönlich übergeben werden.
14. Garantie/Gewährleistung
(1) Auf alle unsere Arbeiten gewähren wir eine 24-monatige Garantie für fehlerhafte oder minderwertige Arbeiten, Materialien oder Produkte.
(2) Bei einigen Rädern kann aufgrund ihres Zustands keine Garantie für die Ausführung der Arbeiten übernommen werden; dies wird dem Käufer vom Techniker vor der Durchführung der Arbeiten erklärt. Möchte der Käufer die Arbeiten dennoch durchführen, so geschieht dies auf sein Risiko und wird auf der Rechnung für die betreffende Dienstleistung oder Reparatur angegeben.
(3) Auto WIzard hat das Recht, fehlerhafte Arbeiten zu besichtigen und Gelegenheit zur Nachbesserung zu erhalten.
fehlerhafte Arbeit.
(4) Wird der Fehler durch den Eigentümer/Benutzer des Fahrzeugs verursacht, so erlischt die Garantie.
Dies gilt auch für säurehaltige/chemische Waschverfahren für neue Lackierungen, die für das Fahrzeug schädlich sind.
(5) Ist der Fehler durch eine weitere Beschädigung entstanden, wird für diese Arbeit nicht garantiert.
15. Recht und Gerichtsbarkeit
(1) Diese Bedingungen und jeder Vertrag unterliegen schweizerischem Recht und sind nach diesem auszulegen.
(2) Zu Gunsten des Verkäufers unterwirft sich der Käufer der ausschließlichen Zuständigkeit der Schweizer Gerichte und erklärt sich damit einverstanden, dass die Schweizer Gerichte für die Beilegung von Ansprüchen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertrag zuständig sind.
